Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf und was die Quote wirklich kostet
20 Oktober 2026 – geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsregister und die Spielregeln von Swisslos Sporttip sowie Loterie Romande Jouez Sport.

Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, landet schneller bei ausländischen Plattformen als ihm lieb ist. Werbung dafür erreicht Schweizerinnen und Schweizer, obwohl die Anbieter hier keine Bewilligung haben. Das Geldspielgesetz kennt für Sportwetten nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere läuft ausserhalb des Schweizer Rechtsraums, und jede Plattform, die ohne Schweizer Bewilligung Wetten entgegennimmt, kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Es geht nicht darum, welche ausländische Plattform am attraktivsten aussieht. Die Frage ist, was eine Wette wirklich kostet, was die Marge im Preis bedeutet, welche Limits beim bewilligten Angebot gelten und wo der Spielerschutz tatsächlich greift. Wer das versteht, sieht auch, warum «mehr Auswahl» auf dem Papier nicht gleich mehr Wert für den eigenen Einsatz ist.
Inhaltsverzeichnis
- Die zehn Anbieter im Vergleich
- Was ein Buchmacher ist und woher die Marge kommt
- Rechtslage in der Schweiz
- Spielerschutz bei den bewilligten Anbietern
- Boni und Gratiswetten bei Swisslos und Loterie Romande
- Zahlungsmethoden und Auszahlungsbedingungen
- Prognosen, Quoten und warum kein Tipp sicher ist
- Wettarten, Märkte und wie die Quote rechnet
- Sportarten, Wettbewerbe und das Programm
- Neue Buchmacher und was sie können
- So funktioniert eine Wette Schritt für Schritt
- Werbung und Steuer bei Schweizer Wetten
- Häufige Fragen zu Buchmachern in der Schweiz
Die zehn Anbieter im Vergleich
Das Schweizer Recht lässt nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport als bewilligte Buchmacher zu. Die übrigen acht Plattformen führen eine Schweizer Bewilligung auf ihren eigenen Seiten – sie ist hier ohne Wirkung. Im Ranking stehen sie trotzdem, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler auf sie stossen und weil dieselben Kriterien – Wettprogramm, Limits, Auszahlungsbedingungen, Spielerschutz – auch für sie gelten. Der Vergleich macht sichtbar, was jedes Angebot kostet.

| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Organisator / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| MrXbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betclic | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 20Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Donbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die bewilligten Anbieter führen ihre Veranstalterbewilligung und ihre Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Für die übrigen acht gilt: Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, und Gewinne fallen je nach Kanton anders in die Einkommenssteuer.
Swisslos Sporttip – der bewilligte Anbieter für die Deutschschweiz
Swisslos betreibt Sporttip für 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und Liechtenstein. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette; diese Limiten kann Swisslos jederzeit anpassen. Vor der ersten Wette stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Der Kombiboost bringt 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen – ausschliesslich online und nur auf die in den Regeln definierte Weise. Cash-Out funktioniert nur online, nur als volles Cash-Out ohne Teilauszahlung, und ist pro Markt nicht garantiert; der ausgezahlte Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Wettausgang.
Für wen sich Swisslos Sporttip eignet: Wer im Vertragsgebiet wohnt, das gesetzliche Spielerschutz-Niveau erwartet und mit Quoten zwischen 1.50 und 10.00 auskommt, bekommt ein vollständiges Angebot inklusive Cash-Out, Kombiboost und Sporttip-App. Wer mit höheren Einsätzen oder einem breiteren Wettprogramm spielen will, stösst an die festen Limiten – das ist Absicht, nicht Einschränkung. Sporttip ist für den bewilligten Schweizer Wettmarkt der Anbieter mit der längsten Tradition und der breitesten Vertriebsbasis (über 2’350 Verkaufsstellen zusammen mit Loterie Romande in der Westschweiz).
Loterie Romande Jouez Sport – der bewilligte Anbieter für die Romandie
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Angebot folgt denselben BGS-Regeln wie Sporttip, mit eigener Auszahlungslogik und eigenen Limits. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, kann dort ein Online-Konto eröffnen, muss aber zwingend Wohnsitz im Vertragsgebiet haben und die Schweizer Identitätsprüfung durchlaufen. Eine kantonale Sperre oder die gesetzliche Spielsperre schliesst eine Registrierung aus.
Für wen sich Loterie Romande eignet: Wer in der Romandie lebt, das gesetzliche Schutz-Niveau schätzt und das französischsprachige Angebot annimmt, bekommt einen vollwertigen bewilligten Anbieter. Der Vorteil gegenüber einem ausländischen Buchmacher ist nicht das Wettprogramm – es ist der Rechtsrahmen, an den die Loterie Romande gebunden ist. Im Streitfall greift Schweizer Recht, und die Spielsperre gilt auch bei Casinos und Online-Casinos schweizweit.
MrXbet, 22Bet, Betclic, 20Bet, Boomerang Bet, 1xBet, Donbet, N1 Bet – ohne Schweizer Bewilligung
Diese acht Plattformen werben aktiv im deutschsprachigen Raum und tauchen in Vergleichsportalen auf, die keine Schweizer Spezifikations-Lage berücksichtigen. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Wer dort ein Konto eröffnet, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg; wer gesperrt ist, wird auf der Schweizer Sperrliste nicht erfasst; wer gewinnt, muss den Gewinn nach kantonalem Steuerrecht deklarieren (Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig, andere Kantone handhaben das anders). Die Gespa kann die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen; Schweizer Internetprovider sperren sie per DNS.
Für wen diese Anbieter in Frage kommen: rechtlich gesehen für niemanden in der Schweiz. Praktisch nutzen sie Spieler, die das breitere Wettprogramm und die höheren Limits reizen, und die das Fehlen von Schutzmechanismen bewusst in Kauf nehmen. Der Preis dafür ist konkret: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Stelle, die bei einer verweigerten Auszahlung helfen kann. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechts.
Was ein Buchmacher ist und woher die Marge kommt
Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Wetten gegen eine Quote annimmt und im Gewinnfall auszahlt. Das Geschäftsmodell ist einfach: Die Quote, die der Buchmacher anbietet, enthält einen Abschlag gegenüber der «fairen» Quote, die sich aus den Wahrscheinlichkeiten der möglichen Ausgänge ergeben würde. Dieser Abschlag heisst Marge. Sie ist der Anteil des Einsatzes, den der Buchmacher im Durchschnitt behält – nicht bei jeder einzelnen Wette, sondern über viele Wetten hinweg.
Ein Beispiel macht das sichtbar: Bei einem Fussballspiel auf den Dreiweg-Markt (Heimsieg / Unentschieden / Auswärtssieg) setzt ein Buchmacher Quoten von zum Beispiel 2.10 / 3.40 / 3.20. Dann liegt die Auszahlungsquote (Quotenschlüssel) bei rund 93.3 % und die Marge bei rund 6.7 %. Bei einem Markt, der nur zwei Ausgänge kennt (zum Beispiel Tennis ohne Unentschieden), sind die Quoten in der Regel höher, weil das Risiko für den Buchmacher berechenbarer ist – sagen wir 1.95 / 1.95, dann liegt die Auszahlungsquote bei rund 97.5 % und die Marge bei rund 2.5 %.
Die Marge zeigt, was die Wette den Spielenden kostet. Bei einer Marge von rund 10.5 % verliert ein Spielender im Durchschnitt 10.5 % seines Einsatzes – nicht bei jeder einzelnen Wette, sondern über die Gesamtheit aller Wetten gerechnet. Wer viele Einzelwetten platziert, zahlt diese Marge direkt. Wer Kombiwetten spielt, zahlt sie mehrfach, weil die Marge jeder einzelnen Voraussage in die Gesamtquote eingerechnet wird.
Die Marge ist also keine Provision und keine Gebühr – sie ist in die Quote eingebacken und lässt sich nicht wegverhandeln. Das Einzige, was sich beeinflussen lässt, ist die Wahl des Marktes: Märkte mit vielen Wetten (Fussball-Bundesliga, Champions League, NHL) haben tiefere Margen als Nischenmärkte, weil mehr Volumen den Buchmacher erlaubt, mit kleinerem Abschlag zu arbeiten.
Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz regelt das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) seit dem 1. Januar 2019 die Glücksspiele. Sportwetten gelten als Grossspiele (Art. 3 lit. c und e BGS). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern – das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die ESBK beaufsichtigt nur Casinos.

Eine Bewilligung für Sportwetten braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet (Art. 47 Abs. 3 VGS). Das Gesetz kennt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Die erlaubte Wettauswahl steht auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind nie erlaubt. Eckball- oder Kartenmärkte und ein eigener E-Sport-Bereich erscheinen auf der Liste nicht. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Live-Wetten sind dort erlaubt, wo die Bewilligung es vorsieht; das BGS schränkt bestimmte Live-Märkte nicht ein. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt; die Bedingungen legt der Veranstalter fest. Zu Virtual Sports enthält das BGS keine Aussage, die sich für eine Beurteilung eignet; zur Liste nicht angemeldeter Sportarten, einschliesslich E-Sport, äussert sich die Gespa nicht über die Zulässigkeit. Die Swisslos-Limiten sind Anbieterbedingungen: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette.
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Spielende trifft keine Strafe (Bundes-justiz-konforme Praxis), aber Einsätze und Gewinne können zugunsten des Stauses eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Stelle, die bei einer verweigerten Auszahlung hilft.
Spielerschutz bei den bewilligten Anbietern
Sportwetten sind ab 18 Jahren erlaubt (Gespa); Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person gibt es ein Konto mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Limits setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat: Der Veranstalter muss Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen (Art. 87 VGS). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen gesetzlich nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Einen fixen gesetzlichen Einzahlungsdeckel für alle gibt es nicht.
Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und sieht eine Selbstsperre vor, die in einem schweizweit geteilten Register eingetragen wird. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird im Register eingetragen und gilt schweizweit sowie für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle erwartet, sieht die Quote dann doch anders.
Boni und Gratiswetten bei Swisslos und Loterie Romande
Bewilligte Schweizer Anbieter führen keine klassischen Einzahlungsboni. Das BGS verbietet intrusive oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet (Art. 74 BGS), und verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonushöhen und Bedingungen stehen ausschliesslich in den Bedingungen jedes Anbieters.
Sporttip kennt zwei eigene Mechanismen, die an Boni erinnern, aber keine sind:
Kennen wir den Kombiboost: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten). Einsatz und Gewinn sind limitiert. Wer eine Wette platziert, die die Bedingungen nicht erfüllt, bekommt keinen Boost, sondern nur die reguläre Auszahlung.
Kennen wir die Quoten- und Profitboosts: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost.
Wer einen klassischen «100 % Bonus» oder eine «Gratiswette» sucht, wird bei den bewilligten Anbietern nicht fündig – und genau das ist die Pointe. Die Werbung, die auf ausländischen Plattformen mit «risikofreien Wetten» und «Bonuspaketen» lockt, hat in der Schweiz keine Bewilligungsgrundlage. Das «risikofrei» in der Werbung meint meistens: Der Einsatz wird im Verlustfall als Gratiswette zurückerstattet, deren Einsatz bei einer Gewinn nicht ausgezahlt wird. Was im Werbeversprechen «gratis» klingt, ist in den Bedingungen eine Wette mit eigenem Kostenprofil.
Zahlungsmethoden und Auszahlungsbedingungen
Gewinne und Guthaben zahlen bewilligte Anbieter nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers aus (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen sind im bewilligten Markt nicht möglich. Eine Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche konkreten Zahlungsmittel ein Veranstalter annimmt, regelt er in seinen Bedingungen.
Bei Swisslos lässt sich das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal pro Jahr gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den Namen des Kontoinhabers aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Für die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt: Welche Zahlungsmittel sie tatsächlich anbieten, regeln ihre eigenen Bedingungen; die Einhaltung von Schweizer Auszahlungsregeln können sie nicht garantieren.
Prognosen, Quoten und warum kein Tipp sicher ist
Prognosen für Sportwetten stammen aus Formkurven, Statistiken und Quotenvergleichen. Eine Value-Wette liegt vor, wenn die eigene Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs höher ist als die implizite Wahrscheinlichkeit der Quote. Beispiel: Wer die Heimsieg-Wahrscheinlichkeit eines Teams auf 60 % schätzt, die Quote dafür aber 1.90 impliziert (entspricht 52.6 %), sieht eine Value. Die Value ist keine Garantie – sie ist nur ein statistischer Vorteil, der sich über viele Wetten auszahlt.
Kein Tipp ist sicher. Auch Value-Wetten verlieren mehrheitlich – die Value zeigt sich in der langen Frist. Buchmacher werben gern mit «Experten-Tipps», «sicheren Prognosen» oder «Systemen, die gewinnen». Solche Versprechen gibt es nicht. Wer sein Einkommen auf Sportwetten aufbaut, baut auf ein Modell, das langfristig gegen die Marge des Buchmachers arbeitet – und die wenigsten schaffen das dauerhaft.
Die Quoten für ein Grossereignis wie eine Fussball-Weltmeisterschaft oder eine Eishockey-WM entstehen aus dem Wettvolumen: Je mehr Geld auf einen Ausgang fliesst, desto kürzer wird die Quote. Das heisst: Die Quote spiegelt die Mehrheitsmeinung des Marktes, nicht die «wahre» Wahrscheinlichkeit. Wer eine andere Einschätzung hat, kann Value finden; wer der Mehrheitsmeinung folgt, spielt gegen die Marge.
Wettarten, Märkte und wie die Quote rechnet
Das Schweizer Wettprogramm kennt die klassischen Wettarten: Einzelwette (eine Voraussage), Kombiwette (mehrere Voraussagen, deren Einzelquoten multipliziert werden), Systemwette (Kombinationen aus den Voraussagen) und Livewette (Wette während des laufenden Ereignisses). Bei Sporttip gibt es den Sporttip-Kombiboost auf Kombiwetten mit mindestens vier Voraussagen und Mindestquote 1.50 je Voraussage; der Boost erhöht nur den Nettogewinn und ist nicht dasselbe wie eine reduzierte Marge.
Der Gewinnbetrag einer Wette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – ein Detail, das bei kleinen Quoten nichts ausmacht, bei vielen Voraussagen in einer Kombiwette aber sichtbar wird.
Abhängige Voraussagen derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt der Anbieter irrtümlich eine Kombination aus abhängigen Voraussagen ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheidung) kann der Anbieter Wetten mit Quote 1.00 werten.
Cash-Out bei Sporttip ist nur online verfügbar, nur als volles Cash-Out ohne Teilauszahlung, und der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Wettausgang. Einmal ausgeführt, lässt sich Cash-Out nicht rückgängig machen; der Anbieter muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren.
Sportarten, Wettbewerbe und das Programm
Das Wettprogramm der bewilligten Anbieter folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Fussball, Eishockey, Handball, Tennis, Boxen und weitere Sportarten stehen auf der Liste – sofern der einzelne Wettbewerb ebenfalls gelistet ist. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe nie.
Eckball- und Kartenmärkte und ein E-Sport-Bereich erscheinen auf der Gespa-Liste nicht. Wer auf solche Märkte wetten will, findet sie nur bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Folgen, die das für den Rechtsschutz hat.
Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind von Wetten ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Dazu zählen Nachwuchsmeisterschaften in den klassischen Sportarten.
Neue Buchmacher und was sie können
«Neue Buchmacher» tauchen regelmässig auf Vergleichsportalen auf. Für die Schweiz gilt: Eine neue Plattform ohne Schweizer Bewilligung ändert nichts an der Rechtslage. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine neue Plattform kann die Gespa-Sperrliste genauso treffen wie eine alte. Was eine neue Plattform mitbringen kann, ist ein breiteres Wettprogramm, höhere Limits oder andere Auszahlungsbedingungen – was sie nicht mitbringen kann, ist Schweizer Rechtsschutz.
Wer auf eine neue Plattform stösst, prüft zuerst die Bewilligung und dann die Gespa-Sperrliste. Eine Plattform mit Schweizer Bewilligung existiert in der Praxis nicht «neu» – die Liste der bewilligten Veranstalter ist seit Jahren geschlossen.
So funktioniert eine Wette Schritt für Schritt
Wer bei einem bewilligten Anbieter eine Wette platzieren will, durchläuft folgende Schritte: Registrierung mit Ausweis-Upload und Adressprüfung (ein Konto pro Person, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre). Festlegung der Verlustlimits für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette. Aufladen des Wallet per zugelassener Zahlungsmethode. Auswahl des Wettprogramms und der Wette. Bestätigung der Wette; bei Sporttip auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielbar. Wettausgang und Auszahlung nach den Bedingungen des Anbieters.
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Werbung und Steuer bei Schweizer Wetten
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Bonusguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Schweizer Werbung ist deshalb vergleichsweise zurückhaltend; die lautesten Versprechen kommen von Plattformen, die in der Schweiz gar keine Bewilligung haben.
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund setzt den Schwellenwert per 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über dem Schwellenwert zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Schwellenwert weicht ab, daher «je nach Kanton». Wer unter dem Schwellenwert bleibt, zahlt auf den Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich: Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone handhaben das anders. Eine Wette auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung kann also steuerlich anders behandelt werden als dieselbe Wette auf einer bewilligten Plattform. Das ist kein Argument für die eine oder andere Seite – es ist ein Punkt, den Spielende kennen sollten, bevor sie Gewinne deklarieren oder nicht deklarieren.
Häufige Fragen zu Buchmachern in der Schweiz
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?
Ein Buchmacher nimmt Wetten gegen eine Quote an und zahlt im Gewinnfall aus. In jeder Quote steckt eine Marge: der Anteil des Einsatzes, den der Buchmacher im Durchschnitt behält. Bei einem Dreiweg-Markt mit drei gleichen Quoten von 1.90 liegt die Marge bei rund 10.5 % – auf lange Sicht verliert ein Spielender etwa 10.5 % seines Einsatzes. Die Marge ist kein Aufschlag, der separat verrechnet wird, sondern Teil der Quote selbst.
Wer sind die Buchmacher, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen?
Das Geldspielgesetz lässt nur zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und Liechtenstein, sowie Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Alle anderen Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung – ihre ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip und bei Jouez Sport?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette ist CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Für Jouez Sport gelten die eigenen Bedingungen der Loterie Romande.
Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung hat, und was steht auf der Sperrliste?
Eine fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg bei einer verweigerten Auszahlung, kantonale Unterschiede bei der Besteuerung von Gewinnen. Die Gespa-Sperrliste enthält Domains ausländischer Anbieter; Schweizer Internetprovider sperren sie per DNS. Wer auf einer gesperrten Domain spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechts – unabhängig davon, was die Plattform über ihre Lizenz schreibt.
Machen sich Spielende bei einem Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung strafbar, und wie werden Gewinne besteuert?
Spielende machen sich nicht strafbar; die Strafbarkeit trifft den Veranstalter (Art. 130 BGS). Aber Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Stelle, die bei einer verweigerten Auszahlung hilft. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Einkommenssteuer behandelt sie uneinheitlich – Thurgau besteuert vollständig, andere Kantone anders. Eine Auskunft beim Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung schafft Klarheit.
Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre bei den bewilligten Buchmachern?
Vor der ersten Wette stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Erstellt vom Redaktionsteam „Tenniswettenguide”.
