Impressum – Tenniswettenguide

Tenniswettenguide führt Leserinnen und Leser in der Schweiz durch Tenniswetten und verwandte Themen; das Impressum klärt, wer die Website betreibt und welche Regeln für sie gelten.

Worum es geht

Die Website ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Weder nimmt sie Wetten an noch führt sie Spielerkonten, weder verwaltet sie Geld noch vermittelt sie Verträge mit Wettanbietern. Prognosen mit Gewinnzusage sind ausgeschlossen.

Verantwortlich für die Website

Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zur direkten Kontaktaufnahme nennt tenniswettench.com. Die Angaben beruhen auf Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse samt elektronischer Post verlangt.

Geldspielgesetz in Kürze

Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) gilt seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten sind Grossspiele und stehen unter der Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Lizenzen aus dem Ausland gelten in der Schweiz nicht; Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf ihrer Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS). Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS), und wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Gewähr und Haftung

Die Inhalte werden sorgfältig recherchiert und regelmässig überprüft. Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen ändern sich allerdings laufend, weshalb die aktuellen Angaben der Veranstalterin massgebend sind; für Entscheidungen auf Grundlage der Beiträge haftet Tenniswettenguide nicht. Links auf fremde Websites wurden beim Setzen kontrolliert. Auf spätere Inhalte besteht kein Einfluss, verantwortlich ist die jeweilige Betreiberin, und rechtswidrige Inhalte führen nach Kenntnis zur Entfernung des Links.

Urheberrecht

Texte, Tabellen und Grafiken sind nach dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) geschützt. Verwendung über das Zitatrecht hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Beratung bei Spielsucht

Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Anzeichen exzessiven Geldspiels bei sich selbst oder bei Angehörigen lassen sich vertraulich und kostenlos mit den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht besprechen. Bei den bewilligten Veranstalterinnen gibt es Limiten und die Möglichkeit, eine Spielsperre zu beantragen.

Stand: 20 Oktober 2026.