Sportwetten auf Android: Was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht

Updated Oktober 2026
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Stand: 20 Oktober 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungslage der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission) und die Spielregeln Sporttip Version 4.2

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einem Ladekabel und einer Kaffeetasse.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000.

Wer in der Schweiz eine Sportwette auf dem Android-Handy platzieren will, hat eine erstaunlich kurze Auswahl. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und der Zugang auf dem Smartphone läuft über deren eigene Wege. Alles, was daneben im App-Store oder im Browser erscheint, fällt in eine andere Kategorie – es ist hier nicht bewilligt und hat keine Schweizer Anlaufstelle. Im Folgenden erfahren Sie, was es in der Schweiz gibt, was nicht, und was das für den eigenen Wettschein auf dem Mobilgerät bedeutet.

Grundlagen: Wettweg über das Android-Gerät

Auf einem Android-Telefon unterscheidet sich das Wetten technisch kaum von anderen Online-Diensten. Ein Wettschein wird zusammengestellt, der Einsatz wird vom Spielkonto abgebucht, die Quoten erscheinen, und am Ende des Spiels wird der Gewinn gutgeschrieben. Was sich vom Computer unterscheidet, ist die Bedienung: kleiner Bildschirm, Touch statt Maus, App oder mobiler Browser, und ein Nutzungskontext, in dem Wettende eher «nebenbei» tippen als am Schreibtisch. Daraus folgen praktische Punkte, die vorher geklärt sein müssen, bevor die erste Wette gesetzt wird.

Ein Fussballschuh hängt an den Schnürsenkeln an einem Zaunpfosten neben einem Trainingsplatz im Abendlicht.
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Der Zugang zu Sporttip läuft in der Deutschschweiz, in Graubünden, in der Ostschweiz und im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein über die Swisslos-Plattform. Spielerinnen und Spieler brauchen ein registriertes Spielkonto, eine verifizierte Identität, gesetzte Verlustlimiten und mindestens 18 Jahre. Wer diese Voraussetzungen einmal erfüllt hat, kann auf dem Smartphone zwischen zwei Wegen wählen: der Sporttip-App für Android, die im Play Store zu finden ist, oder der mobilen Webseite Swisslos.ch. Beide Wege führen auf dasselbe Konto, denselben Wettschein und dieselben Quoten. Wer Westschweiz wohnt und dort ein Konto hat, geht über die Loterie Romande mit deren Marke Jouez Sport – eigene App, eigene Spielregeln, ähnlicher Aufbau, andere Kantone.

Eine Sportwette auf dem Android-Handy ist also kein neues Produkt, sondern ein neuer Eingang. Die Regeln, die Quoten, die Limits und die Spielsuchthilfe bleiben dieselben wie am Computer. Was das Mobilgerät ändert, sind die Reibung: Wetten sind schneller platziert, schneller abgebrochen, schneller verdoppelt. Genau dort setzen die Schweizer Vorgaben an.

Rechtliche Lage: Wer in der Schweiz wetten darf

In der Schweiz sind Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht, sondern bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung, die festlegt, wer überhaupt Wetten anbieten darf, und der Spielbewilligung, die das einzelne Produkt – hier: die Sportwette – erlaubt. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land sie stammt, hat in der Schweiz keine Geltung.

Ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln liegt auf einem Holztresen in einem hellen Raum.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sitz in Basel betreibt die Sportwette unter dem Namen Sporttip; die Loterie Romande in Lausanne betreibt sie unter dem Namen Jouez Sport. Es gibt keine weiteren bewilligten Buchmacher in der Schweiz, und die Gespa veröffentlicht auch keine Liste weiterer Lizenzen, weil es schlicht keine gibt. Was die Gespa publiziert, ist die Sperrliste: eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, ersetzt innerhalb von Stunden, sobald ein Anbieter auf eine neue Adresse ausweicht.

Für die Nutzung auf dem Android-Gerät hat das zwei klare Folgen. Erstens: Eine App im Play Store, die nicht von Swisslos oder der Loterie Romande stammt, fällt entweder in die Kategorie «ausländisch, hier nicht bewilligt» oder sie ist kein Sportwetten-Angebot. Zweitens: Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Eintrag im Schweizer Ausschlussregister, ohne Schweizer Rekursmöglichkeit. Im Streitfall ist der Anbieter im Ausland, das Recht, das dort gilt, ist das ausländische, und Schweizer Behörden können Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter einziehen. Wer trotzdem dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass das die andere Hälfte des Schweizer Schutzes ist – ohne die eine Hälfte, die erlauben würde, ihn hier durchzusetzen.

Spielerschutz: Verlustlimiten, Pausen und Spielsperre auf dem Mobilgerät

Das Geldspielgesetz verlangt von jeder bewilligten Veranstalterin, dass Spielende eigene Verlustlimiten setzen, bevor sie loslegen. Bei Sporttip sind das drei Werte: ein Tageslimit, ein Wochentag-7-Limit und ein 30-Tage-Limit. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 für volljährige Spielende und bei CHF 1’000, solange die Person das 21. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Eine Senkung des Limits wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Bedenkzeit, die das Gesetz vorsieht, und sie gilt gleichermassen am Computer wie in der App. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen, gedacht als zweite Bremse.

Neben den finanziellen Limits gibt es zwei zeitliche Schalter. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für einen Zeitraum von 1 bis 180 Tagen selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für eine unbefristete Sperre entscheidet, wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen, und diese Sperre gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine Spielsperre ist die schwerste Form des Selbstausschlusses, und sie kommt mit einer Beratung durch eine Fachstelle. Eine kürzere Pause ohne Registrierungseintrag steht daneben als leichtere Variante.

Auf dem Android-Gerät funktionieren diese Schalter genauso wie am Computer, sie sind nur schneller erreichbar. Das ist ein zweischneidiges Werkzeug. Wer mitten in einem impulsiven Moment die App öffnet, kann mit demselben Fingertipp eine Selbstsperre auslösen, der er am Schreibtisch am nächsten Tag aufgesetzt hätte. Wer umgekehrt unterwegs merkt, dass die letzte halbe Stunde aus dem Ruder lief, kann genauso schnell eine Pause setzen. Die Schutzmechanismen sind da, der Vorteil des Mobilgeräts liegt darin, dass sie ohne Reibung greifen – vorausgesetzt, man hat sie eingerichtet, bevor man sie braucht.

Mobile Bedienung: App, Browser und Verkaufsstelle

Drei Wege führen in der Schweiz zur Sportwette auf dem Android-Handy, und sie sind nicht gleichwertig. Die Sporttip-App bietet den direktesten Zugang: Push-Benachrichtigungen zu laufenden Spielen, ein auf Touch optimierter Wettschein, Livewetten im eigenen Bereich, ein Login per Fingerabdruck auf Geräten, die das unterstützen. Die mobile Webseite Swisslos.ch deckt denselben Funktionsumfang ab, benötigt aber keinen Installationsschritt und keinen Update-Zyklus. Die Verkaufsstelle schliesslich – in der Deutschschweiz die Swisslos-Agenturen, in der Westschweiz die Loro-Verkaufsstellen – spielt für mobile Nutzerinnen und Nutzer eine eigene Rolle: Wer in der App einen Wettschein vorbereitet, kann ihn per QR-Code an eine Verkaufsstelle senden, dort bar bezahlen und die Quittung mitnehmen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Spielregeln am Spielort selbst eingelöst werden sollen oder wenn die bargeldlose Bezahlung über das Spielkonto gerade nicht möglich ist.

Die Sporttip-App ist für Android im Play Store verfügbar. Sie liest das Spielkonto vom Server, hält den Wettschein bei laufenden Quotenänderungen automatisch neu und zeigt Cash-Out an, wo Swisslos diese Funktion für die Wette anbietet. Cash-Out funktioniert bei Sporttip nur als vollständiger Ausstieg, nicht als Teilauszahlung, und nur bei Online-Wetten; ein einmal ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Der ausgezahlte Betrag liegt in der Regel unter dem möglichen Gewinn bei vollem Ablauf der Wette – das ist kein Fehler, sondern der Preis, den der Anbieter für die vorzeitige Abrechnung verlangt. Wer das nicht möchte, lässt die Wette laufen.

Die Loterie Romande bietet in der Westschweiz Jouez Sport mit eigener App und eigener mobiler Seite an. Der Funktionsumfang ist vergleichbar, die Spielregeln und die Kantonsliste sind die andere Hälfte des Schweizer Marktes. Wer als Person im Vertragsgebiet beider Veranstalterinnen wohnen könnte – etwa an der Sprachgrenze – kann nur ein Konto bei einer der beiden haben, nicht bei beiden. Die zweite Anmeldung wird abgelehnt.

Vergleich der Zugangswege

Die folgende Übersicht stellt die Wege nebeneinander, die in der Schweiz tatsächlich zur Verfügung stehen. Ausländische Marken sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt, weil sie in der Schweiz keine Bewilligung haben – sie sind im Block zur Rechtslage bereits eingeordnet.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Sporttip (Swisslos) Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport (Loterie Romande) Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne

Beide Marken werden von der Gespa beaufsichtigt, beide haben ein Produkt, das vom Geldspielgesetz erfasst ist, und beide sind im Gesetz die einzigen zulässigen Veranstalterinnen für Sportwetten in der Schweiz. Was sie unterscheidet, ist nicht die Lizenz, sondern das Vertragsgebiet: Wohnsitz entscheidet, bei welcher Veranstalterin ein Konto eröffnet werden kann.

Swisslos Sporttip im Detail

Die Swisslos ist mit Sitz in Basel eine der beiden interkantonalen Lotteriegesellschaften, die das Geldspielgesetz für Sportwetten zulässt. Ihr Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und wird in 21 Kantonen sowie im Fürstentum Liechtenstein angeboten – von Aargau bis Zürich, inklusive Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin. Wer dort wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann online ein Konto eröffnen.

Die Registrierung verlangt ein gültiges Ausweisdokument, das hochgeladen wird; die Daten werden automatisch ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Person darf sich nur einmal registrieren, eine bestehende Spielsperre schliesst die Anmeldung aus, und Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – das gilt auch auf dem Android-Gerät.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationswetten aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten); das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Sporttip-App spielt in dieses Bild hinein, ohne es zu verändern. Sie ist ein Eingang zum selben Konto, sie zeigt denselben Wettschein, und sie rechnet Gewinne nach derselben Formel. Was die App hinzufügt, ist die Bequemlichkeit: Push-Mitteilungen, Touch-Bedienung, ein-Hand-Nutzung, ein Login per Fingerabdruck auf passenden Geräten. Was sie nicht hinzufügt, ist eine andere Rechtslage.

Verdikt: Sporttip ist die bewilligte Sportwette für den grössten Teil der Deutschschweiz und das Tessin. Wer dort wohnt, kommt an der App nicht vorbei, wenn er legal von unterwegs wetten will – sie ist nicht die einzige, aber die offizielle Variante, und die einzige, die hier Schutzmechanismen anbietet, die tatsächlich greifen. Wer Westschweiz wohnt, ist bei Jouez Sport richtig.

Loterie Romande Jouez Sport im Detail

Die Loterie Romande betreibt die Sportwette unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihren Sitz hat sie in Lausanne, genauer Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 221 Mitarbeitende und unterhält in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, ein- und auszahlen, Wetten platzieren und sich selbst sperren lassen.

Die App der Loterie Romande ist im Play Store zu finden, die mobile Seite Jeux Sport läuft über jeux.loro.ch. Die Spielregeln ähneln Sporttip in der Struktur: Verlustlimiten vor der ersten Wette, 18 Jahre Mindestalter, eine Spielsperre, die im selben Register landet wie bei Swisslos. Was Jouez Sport anders macht, ist das Wettprogramm – es konzentriert sich auf den Westschweizer Markt und die Sportarten, die in der Romandie dominieren. Das hindert Fussball nicht daran, auch dort die grösste Rubrik zu sein, aber die zweite Reihe – Rad, Handball, Eishockey, Tennis – ist anders gewichtet.

Wer ein Konto bei beiden Veranstalterinnen eröffnen wollte, scheitert an der Verifikation. Die Ausweisdaten werden geprüft, die Adressdatenbanken reagieren, und eine bestehende Registrierung auf den gleichen Namen schliesst eine zweite aus. Das gilt auch über die Sprachgrenze hinweg.

Verdikt: Jouez Sport ist die bewilligte Sportwette für die Romandie, mit eigenem Produkt und eigener App, und in der Logik des Schweizer Marktes das Gegenstück zu Sporttip. Wer dort wohnt, wettet auf diesem Weg, nicht auf einem anderen.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Neben den beiden bewilligten Veranstalterinnen tauchen auf Android-Geräten weitere Sportwetten-Apps auf, die im Ausland lizenziert sind. Betscore, Funbet, WirWetten, Unibet, Cloudbet, ZotaBet, BetFury und GG.BET gehören zu den Namen, die Spielende in der Schweiz im App-Store oder im Browser sehen können. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung, keine ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und für keine gilt hier das Geldspielgesetz.

Was eine ausländische App technisch leistet, steht hier nicht zur Debatte. Was hingegen zählt, ist, was sie im Schweizer Rechtsraum nicht leistet. Eine Sperrung in der Schweizer Sperrliste kann der Anbieter mit einer neuen Domain umgehen, die innerhalb von Stunden wieder erreichbar ist. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung, eine Anlaufstelle bei der Gespa gibt es nicht, und die Verrechnungssteuer auf Gewinne aus inländischen Grossspielen greift bei ausländischen Anbietern nicht – dafür behandelt mindestens der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wettet, gewinnt und verliert ohne das Sicherheitsnetz, das die Schweizer Regeln bieten, und mit dem Risiko, dass Gewinne im Nachhinein besteuert oder in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Diese Marken sind hier genannt, weil Spielende ihnen in der Werbung, in sozialen Medien oder über die Suchmaschine begegnen. Sie sind nicht empfohlen, sie sind nicht beworben, und sie sind nicht mit den bewilligten Veranstalterinnen zu vergleichen. Die Frage, die sich bei jeder dieser Apps stellt, ist nicht «welche Funktionen hat sie», sondern «was passiert, wenn etwas schiefgeht, und wer ist zuständig».

Verdikt: Eine ausländische App kann auf einem Android-Gerät funktionieren, sie ist aber in der Schweiz nicht erlaubt. Wer dort wettet, akzeptiert die andere Rechtslage bewusst. Der einfache Weg zurück in den Schutz des Geldspielgesetzes führt über die Installation der Sporttip- oder der Jouez-Sport-App und die Löschung der ausländischen.

Steuern und Auszahlungen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund setzt diesen Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, deshalb gilt die Formulierung «je nach Kanton», nicht eine einzelne Zahl. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden können. Für die meisten Wettenden bleibt es unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.

Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 überweist Swisslos – bei bekannter Zahlungsverbindung – innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der spielenden Person. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlung oder per Einzahlungsschein aufladen, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer auf einer ausländischen Plattform wettet, fällt aus diesem Rahmen. Es gibt keine Schweizer Verrechnungssteuer, dafür die kantonale Steuerpraxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen behandeln kann. Die Bank oder der Kartenherausgeber blockiert Zahlungen an solche Anbieter nicht, und die Gespa kann nur den DNS-Zugang sperren, nicht die Überweisung.

Boni und Aktionen auf dem Mobilgerät

Die Sporttip-Bonuslandschaft ist im Vergleich zum internationalen Markt schmal. Was es gibt, ist definiert und in den Spielregeln festgehalten. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz – beide sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was nicht in den Spielregeln steht, ist die Werbung. Das Geldspielgesetz verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung, Werbung an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen, und Werbung für hier nicht bewilligte Glücksspiele ist ohnehin eine Ordnungswidrigkeit. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Auf dem Android-Gerät erscheinen diese Angebote in der App oder auf der mobilen Seite, mit den Bedingungen, die im Einzelfall gelten. Wer mehr erwartet – risikofreie Wetten, verdoppelte Einzahlungen, Cashback auf Verlust – sucht etwas, das im Schweizer Markt nicht vorgesehen ist.

Livewetten auf dem Android-Gerät

Livewetten sind ein eigenes Thema auf dem Smartphone, weil sie die im Abschnitt «Grundlagen» beschriebene Reibung auf die Spitze treiben. Bei Sporttip läuft eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis im Fernsehen übertragen wird; Swisslos muss keine Live-Streams anbieten, damit gewettet werden kann. Was Swisslos sehr wohl tut: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00 werten – die Wette gilt dann als gewonnen, der Einsatz wird zurückgezahlt, mehr nicht. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Disziplinarmassnahme gegen verspätete Wetten auf bereits entschiedene Szenen, und sie ist auf dem Mobilgerät besonders wirksam, weil die Quote sich bei Toren in Sekunden ändert.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heim gewinnt» und «Über 2.5 Tore» im selben Spiel – werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.

Verdikt: Livewetten auf dem Android-Handy sind bei Sporttip möglich, technisch ausgereift und durch klare Regeln gegen Spätwetten geschützt. Das Risiko liegt nicht in der Funktion, sondern im eigenen Tempo: Wer alle zwei Minuten eine Wette platziert, hat in einer Stunde fünfzig Wetten gesetzt, und das Tageslimit reagiert sofort.

Wann eine Wette ungültig wird

Bei Sporttip wird ein Wettereignis, das abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt wird, als ungültig behandelt: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Das ist die saubere Lösung für verschobene Spiele; sie steht in den Spielregeln und gilt auf dem Mobilgerät genauso wie am Computer.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer mit der Auszahlung nicht einverstanden ist, hat 10 Tage Zeit, per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Auf dem Android-Gerät gilt diese Frist genauso – ein Gewinn, der in der App-Benachrichtigung übersehen wird, verfällt nicht automatisch, aber er verfällt, wenn 26 Wochen verstreichen, ohne dass die Auszahlung angefordert wird. Eine sinnvolle Gewohnheit ist, die Auszahlungsbestätigungen der App im Auge zu behalten und nicht nur den Eingang grösserer Beträge.

Häufige Fragen

Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit der Marke Sporttip und die Loterie Romande mit der Marke Jouez Sport Sportwetten anbieten, und zwar im Rahmen einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Beide haben je eine eigene App im Play Store, die auf das Schweizer Spielkonto führt, und beide decken je ihr Vertragsgebiet ab. Alle anderen Sportwetten-Apps, die in einem Schweizer App-Store-Konto auftauchen, sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das hiesige Sperrregister und ohne Schweizer Rekursmöglichkeit.

Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?

Ja, die Verlustlimiten sind an das Spielkonto gebunden, nicht an das Gerät, mit dem gewettet wird. Bei Sporttip müssen vor der ersten Wette Tages-, Wochen- und Monatslimits gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 für volljährige Spielende und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Werte sind auf dem Android-Gerät dieselben wie am Computer.

Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische App funktioniert technisch, hat aber in der Schweiz keine Geltung: Sie ist nicht an das hiesige Sperrregister angeschlossen, eine Sperrung über die Sperrliste kann der Anbieter mit einer neuen Domain umgehen, und im Streitfall gilt ausländisches Recht. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in der Schweizer Steuerpraxis – mindestens im Kanton Thurgau – als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Beschwerden. Wer dort wettet, verzichtet auf den Schutz des Geldspielgesetzes.

Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote; bei einer Kombinationswette mit dem Einsatz multipliziert mit der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.50 ergibt das einen Bruttogewinn von CHF 25,00, der Nettogewinn liegt bei CHF 15,00. Die Berechnung folgt auf dem Mobilgerät derselben Formel wie am Computer.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?

Die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der Swisslos, also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Anmeldung aus, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Identität wird über das hochgeladene Ausweisdokument gegen Adressdatenbanken geprüft.

Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?

Bei Sporttip-Livewetten werden Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00 gewertet: Die Wette gilt als gewonnen, der Einsatz wird zurückerstattet, ein Mehrgewinn entsteht nicht. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Schutzregel gegen verspätete Wetten auf bereits entschiedene Szenen, und sie gilt auf dem Android-Gerät genauso wie am Computer.

Verfasst vom Team von „Tenniswettenguide”.

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