Online wetten ohne Limit in der Schweiz: was sich hinter dem Versprechen verbirgt
Wer in der Schweiz nach Buchmachern ohne Limit sucht, findet keine seriöse Adresse – die zwei inländischen Veranstalter sind gesetzlich verpflichtet, Höchstwerte für Einsätze und Verluste zu verlangen. Wer auf Plattformen ohne diese Pflicht stösst, spielt ausserhalb der Schweizer Bewilligung. Die folgenden Abschnitte erläutern, was die Limiten schützen, was beim Wechsel ins Ausland wegfällt und wann der Schweizer Rahmen für wen passt.

Stand: 20 Oktober 2026 — geprüft gegen die Aufsicht Gespa und die Verordnung über Geldspiele (VGS, Stand 1.1.2024).
Inhaltsverzeichnis
- Spielerschutz: was die selbst gesetzten Limiten leisten
- Ranking der Schweizer Anbieter im Vergleich
- Grundlagen: welche Limiten es gibt und wer sie setzt
- Rechtslage: warum es in der Schweiz keine Buchmacher ohne Limit geben kann
- Anbieter im Einzelnen
- Was eine Wette ohne Limit kostet: die Marge der Buchmacher
- Häufige Fragen
Spielerschutz: was die selbst gesetzten Limiten leisten
Das Schweizer Geldspielgesetz verlangt nicht, dass der Staat einen Höchsteinsatz oder eine maximale Einzahlung festlegt – das tut jede Spielerin, jeder Spieler selbst. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Online-Konto eröffnet, muss zuerst Verlustlimiten für einen Tag, eine Woche und einen Monat festlegen. Ohne diese Angabe lässt sich kein Schein abgeben. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden, in der Praxis beider Veranstalter erst nach drei Tagen.

Diese Konstruktion ist kein Marketingversprechen, sondern eine Schutzvorrichtung, die in der Geldspielverordnung verankert ist. Wer am Monatsanfang merkt, dass die eigene Limite zu hoch war, kann sie sofort senken und am Monatsende nicht mehr verlieren als den frisch gesetzten Wert. Wer sie anheben will, muss warten – ein dreitägiger Puffer, der das impulsive Erhöhen nach einer Pechsträhne verhindert. Bei Swisslos liegt die Oberlimite bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000; die Loterie Romande setzt eigene Höchstwerte.
Daneben gibt es freiwillige Einzahlungslimiten, produktspezifische Selbstsperren und eine schweizweit eingetragene Spielsperre, die auch in Casinos und in Liechtenstein gilt. Wer sich für 1 bis 180 Tage produktbezogen sperrt, kommt vor Fristablauf nicht mehr rein. Wer eine unbefristete Spielsperre wählt, landet im Register und kann sie nur über eine Fachstelle aufheben lassen. Bei Grossspielen mit geringem Gefährdungspotenzial darf die Veranstalterin auf die Festlegung von Höchstwerten verzichten, muss die Möglichkeit dazu aber jederzeit bieten – das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Die Limiten messen nicht die Einsätze allein, sondern den Nettoverlust, also Einsätze abzüglich auf das Spielkonto ausbezahlter Gewinne. Wer mit einem hohen Gewinn weiter spielt, sieht das Wallet-Guthaben auf der Verlustseite nicht negativ, solange die Gewinne zurückgeflossen sind. Bei der Loterie Romande sind die Limiten so miteinander verschränkt, dass die Tageslimite die Wochenlimite nicht übersteigen darf und diese nicht die Monatslimite – wer die Wochenlimite anhebt, muss zuerst die Monatslimite anheben. Solche Detailregeln zeigen, wie gründlich der Rahmen ist.
Ranking der Schweizer Anbieter im Vergleich
Schweizer Sportwetten werden von zwei Veranstaltern angeboten, beide mit Bewilligung der Gespa. Beide tragen eigenständige Profile – Sporttip als Produkt der Swisslos für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein, Jouez Sport als Produkt der Loterie Romande für die Romandie. Ausländische Buchmacher lassen sich in derselben Tabelle nur unter Vorbehalt auflisten: Sie besitzen keine Schweizer Bewilligung, unterliegen keiner Schweizer Aufsicht und können in der Gespa-Sperrliste landen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Grossspiel) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Grossspiel) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) – Jouez Sport |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | ausländisch, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Schutz |
| GG.BET | Keine Schweizer Bewilligung | ausländisch, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Schutz |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | ausländisch, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Schutz |
| MyStake | Keine Schweizer Bewilligung | ausländisch, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Schutz |
| WirWetten | Keine Schweizer Bewilligung | ausländisch, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Schutz |
| Donbet | Keine Schweizer Bewilligung | ausländisch, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Schutz |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | ausländisch, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Schutz |
| BetOnRed | Keine Schweizer Bewilligung | ausländisch, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Schutz |
Die Tabelle trennt die zwei Schweizer Veranstalter von den ausländischen Anbietern, die Schweizer Spielerinnen und Spieler über Werbung, Affiliate-Seiten oder Domains erreichen, die noch nicht auf der Gespa-Sperrliste stehen. Sie werden hier aufgeführt, weil Schweizer Suchende ihnen begegnen – nicht, weil sie eine seriöse Alternative zur Schweizer Bewilligung wären. Die einzige kolumne, die hier zählt, ist die Bewilligung selbst; alles andere – Quoten, Märkte, Live-Angebot – hängt an der Hausregel des jeweiligen Anbieters und entzieht sich der Vergleichbarkeit, wenn kein gemeinsamer Aufseher wacht.
Die unbestrittene Spitzenposition nehmen Swisslos und Loterie Romande ein, weil sie als einzige in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Wer mit Schweizer Wohnsitz spielt und die Aufsicht, den Ausschluss aus dem Sperrregister und die Schweizer Gerichtsbarkeit wertschätzt, kommt an ihnen nicht vorbei. Wer ein anderes Produkt sucht, hohe Limits, Live-Wetten mit Dutzenden Märkten oder internationalen Wettprogramm, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Beide Seiten haben ihren Preis; der Vergleich fängt erst an, wenn dieser Preis ausgesprochen wird.
Grundlagen: welche Limiten es gibt und wer sie setzt
Wer in der Schweiz legal wetten will, fallen unter drei Ebenen von Begrenzungen: die selbst gesetzten Verlustlimiten, die produktspezifischen Einsatzlimiten pro Schein und die Wallet-Limiten für Einzahlungen und Guthaben. Jede Ebene ist anders begründet und schützt an einer anderen Stelle.

Die Verlustlimiten – täglich, wöchentlich, monatlich – werden von der Spielerin, vom Spieler selbst gewählt und messen den Nettoverlust, also die Summe der Einsätze abzüglich der zurückgebuchten Gewinne. Sie sind die persönliche Notbremse. Bei Swisslos gilt für Sporttip eine Oberlimite von CHF 9’999 für volljährige Spielende, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000. Wer tiefer ansetzt, kann nicht mehr verlieren als den selbst gewählten Wert; wer höher ansetzt, lässt sich von der Verordnung her auf CHF 9’999 begrenzt.
Die Einsatzlimiten pro Schein sind produktspezifisch: Bei Swisslos Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Bei der Loterie Romande liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2, der Höchsteinsatz pro Einzel- und Kombiwette bei CHF 500 und der maximale Gewinn pro Wette bei CHF 300’000, mit einer Obergrenze von CHF 1’000’000 für die Gesamtgewinne eines Multiples. Swisslos kann diese Einsatzlimiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Wallet-Limiten sind die finanzielle Schutzmauer drumherum. Beim Swisslos-Wallet lassen sich innerhalb von 30 Tagen höchstens CHF 10’000 Spielguthaben kaufen, und das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen. Bei der Loterie Romande liegt die maximale Einzahlung aufs Wallet bei CHF 10’000 pro Zeitraum von 30 Tagen, unabhängig vom Zahlungsmittel, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nie übersteigen, auch nicht durch Kleingewinne. Wer also viel gewinnt, kann nicht beliebig weiter einzahlen – das Wallet stoppt.
Aus diesen drei Ebenen ergibt sich, was «ohne Limit» in der Schweiz bedeuten würde: kein Verlustlimit, kein maximales Wallet-Guthaben, keine Einsatzlimite pro Schein. Genau das ist es, was Schweizer Veranstalter per Verordnung nicht anbieten dürfen. Wer auf einer Plattform ohne sie landet, spielt entweder im Ausland oder bei einem Veranstalter, der sich nicht an die Schweizer Regeln hält.
Rechtslage: warum es in der Schweiz keine Buchmacher ohne Limit geben kann
Die Rechtslage in der Schweiz folgt einer klaren Hierarchie: das Geldspielgesetz (BGS) und die Geldspielverordnung (VGS) setzen den Rahmen, die Kantone haben ihn über die Interkantonale Vereinbarung von 2019 (IKV 2020) auf zwei Veranstalter für Lotterien und Sportwetten begrenzt, und die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt die Einhaltung. Mehr als zwei Veranstalter für Sportwetten ist in der Schweiz nicht möglich, und die zwei bestehenden sind Swisslos und Loterie Romande.
Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder anderswo – gilt in der Schweiz nicht. Wer in der Schweiz ein Sportwettengeschäft betreibt, ohne die Schweizer Bewilligung zu haben, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Werbung für solche Angebote ist verboten und mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Das alles ändert nichts daran, dass Schweizer Spielerinnen und Spieler auf solche Plattformen stossen – über Werbung, Affiliate-Links, soziale Medien oder Domains, die noch nicht auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Wer eine solche Seite aufrufen will, landet auf einer Stopp-Seite. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains; die Gespa ersetzt gesperrte Domains innert Stunden, das sogenannte Domain-Hopping. Interwetten und Bet-at-Home sind namentlich genannt, bet365 steht auf der Liste. Wer auf einer geblockten Seite spielen wollte, würde in der Schweiz gar nicht erst hinkommen – ohne VPN, das hier nicht zur Sprache kommt.
Die strafrechtliche Verfolgung trifft den Anbieter, nicht den Spieler. Aber wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keine Schweizer Gerichtsbarkeit, keine Schweizer Aufsicht, keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Sperre, falls die Kontrolle über das eigene Spielverhalten entgleitet. Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; in einem Verfahren gegen den Spieler nicht, aber der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen in der kantonalen Praxis als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer also mit ausländischen Buchmachern spielt, gewinnt in einem anderen Rechtsraum und verliert im Schweizer.
Für Schweizerinnen und Schweizer bleibt das Bild eindeutig: Bewilligt sind zwei, das war es. Wer bei einem der zwei spielt, hat Limiten, hat Aufsicht, hat Schutz. Wer woanders spielt, hat das alles nicht – und meistens kein Produkt, das die fehlenden Schutzmechanismen durch ein Argument wettmacht.
Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip – die deutsche und italienische Schweiz
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspiele vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich. Sporttip ist eines der beiden Produkte, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, und der einzige in seiner Region.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme legen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fest, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Sporttip-Limiten sind von anderen Produkten getrennt – wer bei Swisslos zusätzlich Lose kauft, hat für jedes Produkt eigene Verlustlimiten. Eine freiwillige Einzahlungslimite lässt sich zusätzlich setzen; eine von Swisslos im Rahmen der Früherkennung gesetzte oder mit dem Spielenden vereinbarte Einzahlungslimite kann diese Person nicht selbst verändern, sie wird frühestens nach einem Jahr anhand von Unterlagen zur finanziellen Situation überprüft.
Die Sporttip-Einsatzlimiten betragen CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten; Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Im Wallet lassen sich innerhalb von 30 Tagen höchstens CHF 10’000 Spielguthaben kaufen, das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen, der Mindestbetrag pro Kauf ist CHF 20. Gewinne, Rückzahlungen und Promotionsguthaben, die aufs Wallet ausbezahlt werden, erhöhen die Limiten. Sporttip ist für Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen, und Wettkämpfer dürfen auf eigene Ereignisse nicht wetten.
Die Online-Registrierung braucht einen Wohnsitz im Vertragsgebiet, eine Identitätsprüfung gegen Adressdatenbanken und die Bestätigung, dass keine Spielsperre besteht; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer die Sperre wählt, kann sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf, oder eine unbefristete Spielsperre eintragen, die schweizweit gilt, auch in Casinos und in Liechtenstein.
Sporttip ist die Adresse für deutschsprachige Schweizerinnen und Schweizer, die das volle Schutzregime wollen, und sie ist die einzige Adresse. Wer ein internationales Wettprogramm, exotische Märkte oder hohe Limits sucht, wird sie hier nicht finden und muss sich mit der Auswahl aus dem Gespa-Sportangebot begnügen – eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettbewerben und Wetttypen, die nichts über Ecken- oder Kartenmärkte und nichts über E-Sport enthält.
Loterie Romande Jouez Sport – die Romandie
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende, Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Jouez Sport ist das Pendant zu Sporttip und der einzige Anbieter für die Romandie.
Für die Online-Teilnahme müssen Spielende obligatorische Verlustlimiten für Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat festlegen, ohne die keine Teilnahme möglich ist. Die Tageslimite darf die Wochenlimite nicht übersteigen, die Wochenlimite nicht die Monatslimite – wer die Wochenlimite anheben will, muss zuerst die Monatslimite anheben. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst 72 Stunden nach der Änderung. Obligatorische Limiten lassen sich nicht über die Obergrenzen erhöhen und nicht aufheben – sie sind verbindlich, solange das Konto besteht.
Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500 und der Höchstgewinn pro Wette bei CHF 300’000, mit einer Obergrenze von CHF 1’000’000 für die Gesamtgewinne eines Multiples. Die maximale Einzahlung aufs Wallet liegt bei CHF 10’000 pro Zeitraum von 30 Tagen, unabhängig vom Zahlungsmittel, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nie übersteigen, auch nicht durch Kleingewinne. Identitätsprüfung, Sperre und Aufsicht funktionieren wie bei Swisslos, nur in der Romandie.
Die Loterie Romande ist die Adresse für Westschweizerinnen und Westschweizer, die das Schweizer Schutzregime wollen, und sie ist die einzige Adresse. Wer nach Live-Quoten auf Dutzende Märkte oder nach asiatischen Handicaps sucht, wird sie hier nicht finden – das Schweizer Wettprogramm ist eine geschlossene Liste.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Buchmacher besitzen keine Schweizer Bewilligung. Sie werden hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen über Werbung, Affiliate-Seiten oder Domains begegnen, die noch nicht auf der Gespa-Sperrliste stehen – nicht, weil sie eine seriöse Alternative zur Schweizer Bewilligung wären. Über die Limiten, das Wettprogramm, die Märkte und die Aufsicht dieser Anbieter macht das Schweizer Recht keine Aussage; was sie anbieten, unterliegt ihren eigenen Hausregeln und der Aufsicht des Landes, in dem sie lizenziert sind. Aus der Zahl 123 bis 130 BGS folgt, dass ihre Tätigkeit in der Schweiz strafbar ist; aus Art. 4 BGS folgt, dass ihre ausländische Bewilligung in der Schweiz nicht gilt.
Interwetten operiert von Malta aus und bedient den deutschsprachigen europäischen Markt, hat in der Schweiz aber keine Bewilligung. Die Gespa nennt Interwetten namentlich im Zusammenhang mit Domain-Hopping – die Schweizer Sperrliste enthält Domains von Interwetten, und neue Domains werden laufend ersetzt.
GG.BET ist auf E-Sport-Wetten spezialisiert, ein Markt, der in der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten nicht vorkommt. Wer auf GG.BET spielt, spielt auf einer Plattform ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Schutz und auf einem Wettprogramm, das in der Schweiz nicht zugelassen ist.
N1 Bet, MyStake, WirWetten, Donbet, 1xBet und BetOnRed sind weitere ausländische Buchmacher, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. 1xBet ist wegen aggressiver Werbung und fragwürdiger Geschäftspraktiken international aufgefallen; die anderen sind in der Schweiz vor allem über Affiliate-Seiten präsent. Für sie alle gilt dasselbe: keine Schweizer Aufsicht, kein Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Gerichtsbarkeit, keine Schweizer Schutzmechanismen, keine Sicherheit, dass Gewinne ausbezahlt werden.
Die Hausregeln dieser Anbieter – ob sie überhaupt Limiten setzen, wie hoch diese sind, ob sie Auszahlungen sperren, ob sie Konten schliessen – entziehen sich dem hier möglichen Vergleich. Wer bei einem von ihnen spielt, akzeptiert diese Hausregeln und verzichtet auf den Schutz, den die Schweizer Bewilligung bietet. Wer aus dieser Liste kommt, lässt sich nicht über die Höhe seiner eigenen Verlustlimite aufhalten.
Was eine Wette ohne Limit kostet: die Marge der Buchmacher
Ein Beispiel zeigt, was eine Wette auch ohne Schweizer Limiten kostet – die Buchmachermarge. Eine Aufteilung des Schweizer Monatsbudgets von CHF 1’000 auf eine Wette zu Quote 1.90 / 1.90 auf einem Zwei-Wege-Markt ergibt: die Auszahlungsquote des Marktes liegt bei 95 %, die Marge bei 5 %.
Bei einmaligem Setzen von CHF 1’000 auf einen Zwei-Wege-Markt zu Quote 1.90 / 1.90 liegt die Marge bei rund 5 %, was einen erwarteten Verlust von etwa CHF 50 ergibt – ein Mittelwert über viele solcher Wetten, kein versprochener Ausgang. Wer fünf Wetten statt einer platziert, vervielfacht den erwarteten Verlust auf rund CHF 250; wer zehn Wetten spielt, auf rund CHF 500, jeweils unter denselben Annahmen zu Quote und Marge. Die Marge ändert sich nicht durch die Höhe des Einsatzes; sie ändert sich durch die Anzahl der Wetten. Wer also mehr spielt, verliert nicht nur mehr Geld im Einzelfall, sondern gibt der Marge mehr Chancen.
Eine Wette ohne Schweizer Limit ist also nicht gratis – sie kostet die Buchmachermarge, und sie kostet den fehlenden Schutz. Wer auf einer ausländischen Plattform mit demselben Budget spielt, gibt denselben Anteil an die Marge und hat zusätzlich keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, keine Sperre und kein Register.
Häufige Fragen
Welche Limiten müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme gesetzt werden, und wie hoch ist die Oberlimite?
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen – ohne diese Angabe lässt sich kein Schein abgeben. Bei Swisslos liegt die Oberlimite für volljährige Spielende bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30-Tage-Zeiträume möglich.
Wie schnell wirkt eine Senkung der Limiten, und wie lange dauert eine Erhöhung bei Swisslos?
Eine Senkung der Verlustlimite gilt bei Swisslos ab dem Moment der Änderung; eine Erhöhung wird frühestens nach 72 Stunden wirksam. Das gilt für alle drei Zeiträume – Tag, Woche, Monat. Bei der Loterie Romande gelten dieselben Fristen; die gesetzliche Mindestfrist beträgt 24 Stunden, beide Veranstalter wenden 72 Stunden an.
Gibt es eine staatlich festgelegte Obergrenze für Einzahlungen, oder gelten nur eigene Limiten und die Wallet-Grenzen der Veranstalter?
In der Schweiz gibt es keine staatliche Einzahlungsgrenze für Sportwetten; die Höchstwerte werden vom Spielenden selbst gesetzt und durch die Wallet-Grenzen der Veranstalter ergänzt. Bei Swisslos und Loterie Romande liegt die maximale Einzahlung aufs Wallet bei CHF 10’000 pro 30-Tage-Zeitraum, das Wallet-Guthaben selbst ist auf CHF 9’999 (Swisslos) bzw. CHF 10’000 (Loterie Romande) begrenzt.
Was geht verloren, wenn ein ausländischer Anbieter ohne Limiten und ohne Schweizer Bewilligung genutzt wird?
Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht, die Schweizer Aufsicht greift nicht, das schweizweite Sperrregister ist nicht zugänglich, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen. Wer dort spielt, verzichtet auf den Schutz des Schweizer Rechtsraums und riskiert die Sperrung der Domain durch die Gespa.
Wie hoch sind die Einsatzlimiten pro Wette bei Sporttip, und kann Swisslos diese ändern?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1’000 und der Höchsteinsatz für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann diese Einsatzlimiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – sie lässt sich schlicht nicht platzieren.
Was ist ein vorübergehender Spielausstieg von höchstens sechs Monaten, und wie unterscheidet er sich von der Spielsperre?
Ein vorübergehender Spielausstieg ist eine selbst gewählte Pause von höchstens sechs Monaten, die produktbezogen oder für alle Spiele eines Veranstalters gelten kann (Art. 89 VGS). Die Spielsperre ist eine unbefristete Sperre, die im schweizweiten Register eingetragen wird und auch in Casinos und in Liechtenstein gilt; sie lässt sich nur über eine Fachstelle aufheben (Art. 80–82 BGS). Beide schützen, aber unterschiedlich tief.
Verfasst vom Team von „Tenniswettenguide”.
