1 Euro Einzahlung bei Sportwetten 2026: warum die Franken-Linie und die Bewilligung entscheiden
Wer mit einem Euro Sportwetten platzieren will, fragt zuerst nach der Zahlung – und stösst in der Schweiz sehr schnell auf eine andere Währung. Die beiden bewilligten Organisatoren führen ihre Spielkonten in CHF, die Mindestbeträge beginnen bei zwanzig Franken, und das hat nichts mit dem Buchmacher zu tun, sondern mit dem Geldspielgesetz. Wer eine 1-Euro-Einzahlung anbietet, sitzt meistens auf einer ausländischen Seite ohne hiesige Bewilligung – was Gespa konsequent über die Sperrliste abriegelt.

Stand 20 Oktober 2026, geprüft gegen die Gespa-Sperrliste und die Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Inhaltsverzeichnis
- Zahlungsabwicklung: wie Geld in der Schweiz überhaupt auf das Spielkonto kommt
- Anbieter im Vergleich: zwei bewilligte Organisatoren und der ausländische Rand
- Grundlagen: warum der Euro hier praktisch nicht vorkommt
- Rechtslage: warum eine 1-Euro-Seite in der Schweiz blockiert werden kann
- Verantwortung: warum eine kleine Einzahlung die Risiken nicht verkleinert
- Boni und Freiwetten: warum «gratis» fast nie gratis heisst
- Anbieter im Detail: was die einzelnen Marken tatsächlich abdecken
- Häufige Fragen
Zahlungsabwicklung: wie Geld in der Schweiz überhaupt auf das Spielkonto kommt
Mindestbeträge in Franken statt bei einem Euro
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande ein Online-Konto führt, zahlt in Franken. Der kleinste Betrag, mit dem sich das Swisslos-Wallet aufladen lässt, ist CHF 20 – über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein. Eine 1-Euro-Einzahlung ist im bewilligten Schweizer System schlicht kein vorgesehener Pfad: das Wallet hat ein Maximum von CHF 9’999 und in rollenden 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Eine Aufladung lässt sich nur auslösen, solange das Wallet-Guthaben unter CHF 9’999 bleibt.
Bei der Loterie Romande ist die Logik dieselbe, bloss auf den Westschweizer Zahlungsverkehr zugeschnitten. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage gedeckelt, das Wallet-Guthaben ebenfalls. Wer ein Prepaid-Ticket der Loterie Romande kauft, wählt zwischen CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 – kein 1-Euro-Ticket. Diese Tickets sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.
Welche Zahlungsmittel Swisslos und Loterie Romande tatsächlich annehmen
Swisslos listet PostFinance Pay als eine der Online-Zahlungsmöglichkeiten: die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Daneben funktionieren die üblichen Schweizer Online-Zahlungsmittel und der Einzahlungsschein am Schalter. Welche Karte oder welcher Drittanbieter im Einzelfall freigeschaltet ist, regeln die Bedingungen – das ist keine offene Plattform, sondern ein begrenzter Katalog.
Bei der Loterie Romande läuft der Geldfluss ähnlich: IBAN-basierte Einzahlungen auf das Spielerkonto, prepaid-Tickets am Schalter und Bargeldeinzahlungen in den 2’350 Verkaufsstellen der Westschweiz. Kryptowährungen oder bargeldähnliche Tokens gehören nicht dazu – Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto auf den Namen des Spielenden, und das schliesst anonyme Pfade aus.
Auszahlungen – der Weg vom Wettschein zurück aufs Konto
Eine Wette, die aufgeht, zahlt Swisslos auf das Wallet oder das Bank-/Postkonto. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen aus – ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert dann fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Loterie Romande setzt die Grenze bei CHF 1’000 netto: Gewinne bis zu dieser Höhe werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die IBAN des Spielerkontos. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in einer der 2’350 Verkaufsstellen bar eingelöst werden – bei genügend Bargeld vor Ort bis höchstens CHF 2’000. Über diesen Betrag braucht es die Bankverbindung.
Anbieter im Vergleich: zwei bewilligte Organisatoren und der ausländische Rand
Ein einzelner Satz vorab: in der Schweiz dürfen nur zwei Stellen Sportwetten anbieten. Alle anderen Marken, die mit Mindesteinzahlungen von einem Euro werben, haben hier keine Bewilligung, keine Verbindung zur Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall. Die Tabelle trennt diese Welten, weil sie getrennt gehören.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Organisator bzw. ausländische Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe: nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Drittinlieferanten nennen Tobique (Kanada), ohne Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle fasst nur, was sich aus den Bewilligungsbedingungen ergibt – sie ersetzt keine Prüfung der Verfügbarkeit. Wer bei einer ausländischen Marke einzahlt, hat keine Schweizer Verbraucherschutz-Stelle, an die er sich wenden kann, und sein Geld liegt ausserhalb der Reichweite der Gespa-Sperrliste nicht im Schutz des BGS.
Grundlagen: warum der Euro hier praktisch nicht vorkommt
Die zwei Organisatoren, die das Geldspielgesetz zulässt
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und verlangt eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) – anders formuliert: nirgendwo sonst. Die Kantone haben die Organisatoren für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) sitzt in Basel und führt das Produkt Sporttip. Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone – Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura – und gibt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, als Kontaktadresse an. Beide arbeiten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).
Wer überhaupt ein Konto eröffnen kann
Die Voraussetzungen sind eng, und das hat mit dem Geldspielgesetz, aber auch mit dem Produkt zu tun. Für ein Online-Spielerkonto bei der Loterie Romande braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone; pro Person ist nur ein Konto erlaubt; verlangt wird eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Bei Swisslos gelten dieselben Anforderungen, bezogen auf das eigene Vertragsgebiet: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Gebiet – die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – und keine bestehende Spielsperre. Pro Person genau eine Registrierung, die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer das nicht erfüllt, kommt nicht ins System.
Wettangebot: was Sporttip und Jouez Sport überhaupt zeigen
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) – sie ist abschliessend. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zugelassen; Qualifikationsrunden, Frauen-Wettbewerbe und Rangwetten nur, wenn sie in der Liste stehen; Ecken- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich fehlen. Wer aus dem Ausland eine breitere Marktpalette gewohnt ist, wird hier wenig finden, was nicht schon freigegeben wäre.
Der Sporttip-Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, bei einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette – Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist nicht irgendein Anbieter unter vielen: Es ist die einzige legale Schnittstelle zu Sportwetten in der Deutschschweiz, und ihre Grenzen sind nicht verhandelbar.
Rechtslage: warum eine 1-Euro-Seite in der Schweiz blockiert werden kann
Bewilligung ist Pflicht, Konzession ist keine
Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS. Es gibt keine Lizenz im eigentlichen Sinn – die Bewilligung wird für ein konkretes Grossspiel erteilt, sie gilt nur in der Schweiz, und sie wird von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt. Der Bund führt keine zentrale Liste weiterer Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste der Domains, die blockiert werden.

Eine ausländische Lizenz – ob Malta, Curaçao, Deutschland oder Tobique in Kanada – hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist im Gesetz ausdrücklich so formuliert (Art. 4 BGS). Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, hat gegenüber der Gespa keinen Anspruch auf Schutz, gegenüber dem Anbieter keinen Schweizer Gerichtsstand und gegenüber dem Schweizer Sperrregister keine Sperrwirkung.
Was eine Sperrliste konkret bedeutet
Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Liste wird laufend aktualisiert – gesperrte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, was die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet und in den Medien namentlich nachvollziehbar ist.
Für die hier aufgeführten ausländischen Marken gilt: ihre Domains können auf der Sperrliste landen. Wer eine Einzahlung von einem Euro anbietet und in der Schweiz beworben wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit genau die Art Anbieter, die auf der Liste steht.
Werbung, Boni und Promo-Codes: was nicht erlaubt ist
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist eine Busse von bis zu CHF 500’000 wert (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – im Jahr 2025 hat sie der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt. Das heisst nicht, dass es keine Promotions gibt, sondern dass jede für sich genehmigt ist.
Wer eine 1-Euro-Einzahlung mit einem «gratis Bonus»-Banner bewirbt, bewegt sich genau dort, wo das BGS besonders scharf hinschaut: «risikofrei», «gratis», «100 % Bonus» – solche Begriffe gehören in die Werbung, nicht in die Bedingungen. Was eine Freiwette wirklich kostet, steht im Kleingedruckten, und das gilt für die bewilligten Anbieter genauso wie für die anderen.
Verantwortung: warum eine kleine Einzahlung die Risiken nicht verkleinert
Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Logik dahinter: Der Staat setzt keine Pauschalgrenze, der Anbieter schon – aber erst, wenn die spielende Person sie selbst eingestellt hat. Eine kleine Ersteinzahlung ändert daran nichts, sie verschiebt nur die Frage, wann die persönliche Limite zum ersten Mal greift.
Spielsperren: 1 bis 180 Tage und ein schweizweites Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares Verfahren.
Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS). Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das ist nicht nur Symbolik: gesperrte Konten werden tatsächlich stillgelegt, eine Einzahlung ist technisch nicht mehr möglich.
Schutz, der im Markt nicht stattfindet
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet: in 47,5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Wer aus diesem Befund schliesst, der Verkaufsschutz sei streng, liegt falsch – die Realität an der Ladenkasse ist eine andere als die Werbung vermuten lässt. Wer online spielt, hat die besseren Karten: Verifizierung beim Anbieter, Sperre über das Register, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Aber wer zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ausweicht, hat keines davon.
Boni und Freiwetten: warum «gratis» fast nie gratis heisst
Cash-Out, Kombiboost und Freispiel-Credits: was Sporttip zeigt
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist eine echte Aufwertung für eine Wette, die trotzdem verloren gehen kann – aber keine Erhöhung des Einsatzes und keine Garantie.
Bei der Loterie Romande lief 2025/26 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen erhielten Spielende, die den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingaben, CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Beispiel für ein Gratisspielguthaben mit Gespa-Bewilligung: zeitlich eng, im Wert klar, nicht auszahlbar.
Warum Freiwetten in der Schweiz selten sind
Eine Freiwette zahlt den Gewinn, nicht den Einsatz – das ist im Markt der Normalfall. Wenn eine Seite «1-Euro-Einzahlung, 10-Euro-Freiwette» anbietet, gewinnt die spielende Person im Erfolgsfall die 10-Euro-Wette zum gegebenen Kurs, aber die 10 Euro Einsatz gehören dem Anbieter. Bei Sporttip sind Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar und können nur im Spiel eingesetzt werden – ein anderes Modell als das, was internationale Plattformen mit «Free Bet» bezeichnen.
Die Gespa-Bewilligungspflicht für Gratiswetten und Gratisspielguthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS) sorgt dafür, dass die bewilligten Anbieter nicht im Stil internationaler Bonus-Fabriken arbeiten. Wer aus dem Ausland eine breite Bonuslandschaft gewohnt ist, findet bei Swisslos und Loterie Romande weniger Versprechen, aber auch weniger überraschende Bedingungen.
Anbieter im Detail: was die einzelnen Marken tatsächlich abdecken
Swisslos Sporttip
Swisslos ist mit dem Produkt Sporttip einer der zwei bewilligten Veranstalter für Sportwetten in der Schweiz, mit Sitz in Basel. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip und werden im Gebiet von 19 Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt. Eine Online-Registrierung setzt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre voraus; pro Person ist nur ein Konto erlaubt.
Die Palette reicht von Einzelwetten ab CHF 1 bis zu Kombinations- und Systemwetten bis CHF 10’000, ergänzt um Cash-Out, einen Kombiboost und Livewetten. Eine 1-Euro-Einzahlung in CHF ist nicht möglich – der kleinste Betrag ist CHF 20, das Wallet ist auf CHF 9’999 und die 30-Tage-Einzahlung auf CHF 10’000 limitiert. Auszahlungen auf das eigene Bank- oder Postkonto sind nach oben klar geregelt, ab der dritten Auszahlung pro Jahr kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt und das volle Schutzsystem des BGS nutzen will, kommt an Sporttip nicht vorbei.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS, mit Sitz in Lausanne. Wer dort wohnt und volljährig ist, kann ein Spielerkonto mit verifizierter Identität führen. Die Identitätsprüfung ist nicht symbolisch: Ausweiskopie vorne und hinten, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Einzahlungen laufen über prepaid-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200, über die üblichen Schweizer Online-Zahlungsmittel oder in 2’350 Verkaufsstellen bar. Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden, bei genügend Bargeld bis CHF 2’000. Gewinne über CHF 1’000 netto gehen auf das Bankkonto. Die Loterie Romande ist die einzige legale Schnittstelle für Französisch-Westende – alles andere läuft über Domains, die auf der Gespa-Sperrliste landen können.
Pribet
Pribet wirbt im Ausland mit niedrigen Mindesteinzahlungen, in der Schweiz nicht. Die Marke hat keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz, die in der Schweiz Geltung hätte, ist nicht feststellbar – was eine ausländische Lizenz gemäss Art. 4 BGS ohnehin nicht hätte. Wer dort einzahlt, ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, hat keinen Schweizer Gerichtsstand und keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall; die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
BetPanda
BetPanda gehört zu den ausländischen Anbietern, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Die Eigenangabe zur Lizenz ist nicht feststellbar; jede ausländische Lizenz wäre in der Schweiz wirkungslos. Die fehlende Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister ist der entscheidende Unterschied zu den bewilligten Anbietern – eine Selbstsperre hier sperrt nicht dort.
Rollbit
Rollbit positioniert sich im Markt mit Kryptowährungen, hat in der Schweiz aber weder Bewilligung noch eine Lizenz mit Geltung. Auszahlungen auf ein Schweizer Bankkonto auf den eigenen Namen sind hier kein Thema; das BGS schreibt genau das vor, lässt aber nur die bewilligten Anbieter in diese Logik passen.
1xBet
1xBet ist international sichtbar, in der Schweiz bewilligungslos. Wer die Marke aus Werbung im Ausland kennt, findet hier keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Verbindung zum hiesigen Sperrregister und keine Schweizer Anlaufstelle. Domains von 1xBet sind regelmässig Teil der Gespa-Sperrlisten-Diskussion.
Bruce Bet
Bruce Bet folgt dem gleichen Muster: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Lizenz, kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre. Wer dort einzahlt, spielt ausserhalb des Schutzraums, den das BGS aufspannt.
22Bet
22Bet ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das Bild ist dasselbe: keine Gespa-Bewilligung, keine Verbindung zur Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Verbraucherschutz-Stelle.
Boomerang Bet
Boomerang Bet reiht sich ein in die Reihe ausländischer Marken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Die fehlende Bewilligung ist nicht ein Detail, sondern der Hauptbefund.
X3Bet
X3Bet wird in Drittinlieferanten-Listen mit einer Lizenz aus Tobique (Kanada) geführt – ohne Geltung in der Schweiz. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle im Konfliktfall. Wer ein Konto dort führt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Spielerschutz.
Häufige Fragen
Weshalb gibt es bei den bewilligten Schweizer Anbietern keine Mindesteinzahlung in Euro?
Swisslos und Loterie Romande führen ihre Spielkonten in CHF, und das Geldspielgesetz lässt keine andere Währung zu. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, eine 1-Euro-Einzahlung gehört in ein anderes Währungs- und Regulierungssystem. Wer in Franken spielt, zahlt in Franken – der kleinste Betrag ist CHF 20.
Wie hoch ist der Mindestbetrag, um Spielguthaben bei Swisslos aufzuladen, und welche Obergrenzen gelten?
CHF 20 pro Aufladung, höchstens CHF 9’999 im Wallet und höchstens CHF 10’000 in rollenden 30 Tagen. Eine Aufladung ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben unter CHF 9’999 bleibt – das gilt pro Konto und pro Person.
Welche zwei Organisatoren dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und für welche Kantone gilt ihre Bewilligung?
Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für FR, GE, JU, NE, VD und VS. Eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung sind nötig; die Kantone haben die Organisatoren auf diese zwei begrenzt.
Weshalb werden Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt?
Das Geldspielgesetz verlangt die Auszahlung auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen oder Konten auf Drittpersonen sind in der bewilligten Schweiz nicht möglich – das schützt vor Geldwäscherei und sichert die Zuordnung.
Was bedeutet es für Spielende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung eine Einzahlung von einem Euro anbietet?
Kein Schweizer Spielerschutz, keine Anbindung an die Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Gerichtsstand. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS gesperrt werden; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die kantonale Steuerpraxis – Thurgau etwa – besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirkt eine Erhöhung?
Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – bei der Loterie Romande gelten vergleichbare Regeln.
Erstellt vom Redaktionsteam „Tenniswettenguide”.
