Zehn Franken Mindesteinzahlung: Wie Sportwetten in der Schweiz funktionieren

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Eine kleine Einzahlung klingt nach einem einfachen Einstieg: Konto aufladen, Wette platzieren, Gewinn abbuchen. In der Schweiz liegen zwischen diesen drei Schritten eine interkantonale Bewilligung, eine eigene Währung und genau zwei Organisatoren, die Sportwetten legal anbieten dürfen. Wer mit zehn Euro startet, zahlt deshalb meistens in Franken auf, sucht einen Zahlungsweg, der überhaupt zum Wallet führt, und akzeptiert, dass die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen geht. Die folgenden Abschnitte erläutern, welche Mindestbeträge, Fristen und Schutzregeln tatsächlich gelten, und trennen die zugelassenen Schweizer Anbieter sauber von jenen ohne Schweizer Bewilligung.

Ein Taschenrechner und ein Bleistift liegen auf einem hellen Küchentisch neben einer Tasse Kaffee, Sonnenlicht fällt schräg über die Tischplatte.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Datenstand: 20 Oktober 2026. Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) sowie das Règlement Général der Loterie Romande (24e édition).

Zahlungsabwicklung: Wege, Fristen, Mindestbeträge

Bei Sporttip von Swisslos und bei Jouez Sport von Loterie Romande wird in Franken aufgeladen – nicht in Euro. Der kleinste Betrag, mit dem das Wallet überhaupt aufgefüllt werden kann, liegt bei CHF 20: Wer weniger einzahlt, kommt schlicht nicht ins Spielkonto hinein. Wer den Zehnfahen-Betrag sucht, landet deshalb schnell beim Einzahlungsschein oder bei Prepaid-Tickets – Bargeldwege, die auch ohne Bankverbindung funktionieren.

Eine Eishalle von Weitem unter Flutlicht, die leere Eisfläche glänzt, auf den Rängen sitzt niemand, draussen liegt Schnee.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut.

Aufladen bei Swisslos

Swisslos verlangt für eine Online-Aufladung des Spielguthabens einen Mindestbetrag von CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer PostFinance Pay nutzt, bestätigt die Transaktion direkt in der PostFinance-App. Auch ein klassischer Einzahlungsschein führt aufs Konto, kostet aber Zeit. Wer schnell spielen will, ist mit der App-Lösung schneller am Ziel.

Aufladen bei Loterie Romande

Die Loterie Romande setzt beim Online-Spielerkonto dieselbe Grundlogik: Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet selbst darf höchstens CHF 10’000 halten. Die Prepaid-Lösung der Loterie Romande heisst «Pre-pay» und kommt in festen Stückelungen: CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Das Ticket ist ein Jahr gültig und wird in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben – wer es stückelt, lässt einen Teil des Guthabens ungenutzt verfallen. Kleinste Online-Bewegung ist also CHF 20.

Eine Waage aus Messing steht auf einem polierten Schreibtisch vor einem Fenster mit Blick auf Dächer und sanfte Hügel.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Auszahlung: wohin, wie schnell

Gewinne unter CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreiben Swisslos und Loterie Romande direkt dem Wallet gut. Darüber geht es aufs Bank- oder Postkonto. Swisslos überweist bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen; die Loterie Romande zahlt auf die hinterlegte IBAN. Bei beiden läuft die Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen – ein anonymes Wallet oder eine Krypto-Auszahlung ist im bewilligten Schweizer System nicht möglich.

Kosten und Wiederholungen

Swisslos zahlt das Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Bargeld holt sich, wer will, in einer Verkaufsstelle ab: Jouez-Sport-Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 werden dort eingelöst, in bar bis höchstens CHF 2’000, wenn die Kasse genug hat.

Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen, der Rest ohne

Wer in der Schweiz legal Sportwetten anbietet, ist schnell aufgezählt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide verfügen über die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und werden von der Gespa beaufsichtigt. Jeder Organisator bedient seine eigene Region: Swisslos die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Alle weiteren Marken, die im Internet mit «Sportwetten ab 10 Euro» werben, haben keine Schweizer Bewilligung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Organisator / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel)
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne)
Duelbits keine keine ausgewiesene Lizenz
Bahigo keine keine ausgewiesene Lizenz
PowBet keine keine ausgewiesene Lizenz
1Bet keine keine ausgewiesene Lizenz
AmunRa keine keine ausgewiesene Lizenz
BDMBet keine keine ausgewiesene Lizenz
BillyBets keine keine ausgewiesene Lizenz
Rollbit keine keine ausgewiesene Lizenz

Die Tabelle trennt sauber, was rechtlich ohnehin getrennt ist. Die ersten beiden Reihen sind die einzigen Anbieter, bei denen ein in der Schweiz wohnhafter Spieler überhaupt ein Konto eröffnen darf und im Streitfall die Schweizer Aufsicht angerufen werden kann. Die acht übrigen Marken dürfen beschrieben werden, nicht beworben – und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen, was die Erreichbarkeit über Schweizer Provider blockiert.

Swisslos Sporttip: wer hier spielt

Swisslos bedient 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt und volljährig ist, darf ein Online-Konto eröffnen – ein Konto pro Person, mit Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken. Sporttip akzeptiert Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Pre-Match und Live. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombiwette, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Sporttip darf Limiten ohne Angabe von Gründen ändern; Wetten über der Limite nimmt das System gar nicht erst an.

Verlockend klingt das Angebot an Bonusinstrumenten, das Sporttip mitbringt. Der Combiboost etwa verspricht bis zu 100 % Bonus auf den Nettogewinn – aber erst ab fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Vier Voraussagen bringen 5 %, sieben 20 %, zehn 40 %. Wer das wirklich ausreizt, kombiniert viele Wetten auf einmal und trägt damit auch das Risiko vieler einzelner Fehltreffer.

Der Cash-Out bei Sporttip lässt sich für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten nutzen, vor Spielbeginn und live – jedoch nur online und nur als vollständiger Cash-Out, nicht in Teilen. Der ausgezahlte Betrag liegt immer unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Cash-Out wird zudem nicht für alle Wetten garantiert.

Eine Sporttip-Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, wird mit 1.00 gewertet; auch in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Für ein Online-Konto braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Identität wird gegen Adressdatenbanken geprüft.

Loterie Romande Jouez Sport: wer hier spielt

Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Kantone. Verlangt wird eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite); in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Auch hier: ein Konto pro Person.

Die Mindest- und Höchstbeträge laufen analog zu Swisslos: höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, Wallet maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber geht es auf die IBAN. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Eine Aktion aus dem Winter 2026 zeigt, wie schmal der Spielraum für klassische «Startguthaben» ist: Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief «JouezSport – Patinoires et Stades» an sieben Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Wirklichkeit hinter dem Werbeversprechen «Gratiswette»: ein CHF-Betrag-Sofa, das weder ausgezahlt noch übertragen werden darf.

Acht Marken ohne Schweizer Bewilligung: was «ohne» konkret bedeutet

Duelbits, Bahigo, PowBet, 1Bet, AmunRa, BDMBet, BillyBets und Rollbit werben im Internet mit niedrigen Mindesteinzahlungen und Ein-Wort-Annahmen. Was sie nicht haben, ist eine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – entfaltet in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer dort einzahlt, spielt auf einer Plattform, die

Das heisst nicht, dass diese Marken technisch nicht funktionieren. Es heisst, dass die übliche Schweizer Sicherheitsarchitektur – Veranstalterbewilligung, Spielbewilligung, Gespa-Aufsicht, Sperrregister – für sie nicht greift.

Überblick: zehn Euro, zehn Franken, was kostet es wirklich

Wer mit einem kleinen Betrag starten will, muss in der Schweiz drei Dinge akzeptieren, die das Marketing gerne verschweigt: Die Währung ist CHF, nicht EUR; die kleinste Online-Aufladung ist CHF 20, nicht 10; und die Auszahlung geht nur auf das eigene Konto, nicht auf ein anonymes Wallet. Wer trotzdem einzahlt, sollte das mit einem vorab gesetzten Verlustlimit tun.

Was ein Franken-Wallet kann und was nicht

Das Wallet bei Swisslos und Loterie Romande ist ein Treuhandkonto fürs Spielen. Es nimmt Einzahlungen an, hält Gewinne und wird für Wetten verwendet. Bargeld im Wallet, das nicht aus einem Echtgeld-Kauf stammt – etwa Bonusguthaben – ist nicht auszahlbar. Das Wallet selbst ist auf CHF 9’999 (Swisslos) bzw. CHF 10’000 (Loterie Romande) gedeckelt; wer mehr hat, kann nicht weiter aufladen.

Warum der «Euro-Mindestbetrag» in der Schweiz praktisch keine Rolle spielt

Wer in einem ausländischen Online-Casino mit zehn Euro startet, bekommt einen anderen Einstieg als bei einem Schweizer Organisator mit zehn Franken. Der Unterschied liegt nicht in einem mathematischen Trick, sondern in der Bewilligungsfrage: Der eine Anbieter untersteht dem BGS und damit den Schutzregeln, die später ausführlich beschrieben werden; der andere hat in der Schweiz schlicht keine Erlaubnis. Wer das nicht trennt, vergleicht Äpfel mit Birnen.

Was eine Wette rechnerisch bedeutet

Eine Wette zu Quote 2.50 mit einem Einsatz von CHF 10 gibt im Gewinnfall CHF 25 zurück – der Einsatz ist enthalten. Wer CHF 100 auf Quote 1.80 setzt, bekommt CHF 180 retour, davon CHF 80 Reingewinn. Der Gewinn entsteht aus dem Produkt von Einsatz und Quote; was davon ausgeschüttet wird, hängt davon ab, ob die Wette gewinnt. Die Quoten selbst werden vom Organisator gesetzt; die Gespa-Aufsicht kontrolliert das Angebot der Wettarten, nicht jede einzelne Quote.

Rechtliche Lage: zwei Bewilligungen, kein dritter Weg

Das Schweizer Geldspielgesetz unterscheidet zwischen Grossspielen und Kleinspielen. Sportwetten sind Grossspiele (Art. 3 lit. c und e BGS); sie brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), beide ausgestellt von der Gespa. Die Veranstalterbewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Organisatoren für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande.

Was beworben werden darf – und was nicht

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Was passiert, wenn man trotzdem bei einem unbewilligten Anbieter spielt

Spielerinnen und Spieler werden in der Schweiz für das Wetten bei unbewilligten Anbietern nicht bestraft. Das ändert nichts daran, dass Einsätze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden können und dass kein Schweizer Schutz greift: kein Anschluss an die Sperrliste, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Möglichkeit, sich an die Schweizer Behörden zu wenden, wenn der Anbieter den Gewinn nicht auszahlt. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Rechtskraft.

Sperrliste und DNS-Sperre

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 671 Domains). Geblockte Domains werden oft innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Vorgehen «Domain-Hopping». Die Sperrliste ist kein vollständiger Schutz; sie ist eine Schwelle, die das schnelle Auffinden solcher Angebote erschwert.

Spielerschutz: was Spielerinnen und Spieler selbst in der Hand haben

Schweizer Buchmacher mit Bewilligung müssen Spielerinnen und Spielern vor der ersten Wette Verlustlimiten setzen lassen. Das gilt für Sporttip und für Jouez Sport gleichermassen.

Limiten: täglich, wöchentlich, monatlich

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; Personen unter 21 Jahren ist die Limite auf CHF 1’000 beschränkt. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das Gesetz (Art. 87 VGS) gibt nur eine Frist von 24 Stunden für die Erhöhung vor; Swisslos und Loterie Romande wenden die strengere 72-Stunden-Frist an.

Wer eine Limite senkt, schützt sich sofort. Wer sie erhöht, muss warten – das ist Absicht, nicht Bürokratie.

Spielsperre: produktbezogen oder schweizweit

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS); eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS).

Testkäufe 2025: was der Schutz in der Praxis taugt

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt. Bei 47.5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Das ist ein ehrlicher Befund: Die Theorie des Schutzes ist da, die Praxis an der Ladenkasse nicht. Wer als Erwachsener spielt, sollte diesen Befund kennen – er zeigt, dass der Schutzmechanismus nicht lückenlos ist und dass die eigene Vorsorge umso wichtiger wird.

Boni und Freiwetten: was ein Werbeversprechen wirklich kostet

Schweizer Organisatoren bekommen von der Gespa jeweils nur eine Handvoll Bewilligungen für Gratisspielguthaben pro Jahr. 2025 waren es 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Das ist die ganze «Bonus-Landschaft», die das bewilligte System in der Schweiz hergibt. Werbung mit «Gratiswette» oder «Freiwette ohne Einzahlung» ist im bewilligten System daher praktisch inexistent.

Warum der Einsatz einer Gratiswette meist nicht zurückkommt

Eine echte Gratiswette unterscheidet sich vom Echtgeld-Einsatz: Wird die Wette gewonnen, gibt es den Gewinn, nicht aber den Einsatz zurück. Wer eine CHF 10-Gratiswette auf Quote 3.00 nutzt und gewinnt, bekommt CHF 20 ausgezahlt – nicht CHF 30. Wer das nicht weiss, rechnet die Werbung falsch und wundert sich hinterher über den fehlenden Einsatz.

Wie viel eine Gratiswette «wert» ist

Der durchschnittliche Wert einer Gratiswette hängt von der Quote und der Auszahlungsquote des Marktes ab. Bei Quote 3.00 und einer Auszahlungsquote von 95 % ist eine CHF 10-Gratiswette rund CHF 9.50 wert – das ist nicht der Gewinn im Erfolgsfall, sondern der Erwartungswert über viele solcher Wetten hinweg. Eine einzelne Gratiswette kann damit mehr oder weniger auszahlen als der Erwartungswert; im Mittel liegt sie darunter.

Der Combiboost: ein Bonus mit Mindestquote

Der Combiboost bei Sporttip verspricht 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei 4 Voraussagen, 20 % bei 7, 40 % bei 10 und 100 % bei 15. Alle Voraussagen müssen einzeln eine Quote von mindestens 1.50 haben. Das klingt grosszügig; die Bedingung verschiebt das Risiko: Wer viele Wetten mit Mini-Quoten kombiniert, vervielfacht nicht nur den Gewinn, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Auswahl danebenliegt.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab und ist je nach Kanton anders. Über der Schwelle behält der Organisator 35 % Verrechnungssteuer ein; die Rückforderung erfolgt über die Steuererklärung. Wer typische kleine Gewinne einfährt, liegt klar unter dem Freibetrag – keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern fällt keine Schweizer Verrechnungssteuer an; im Kanton Thurgau jedoch werden solche Gewinne unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz.

Häufige Fragen

Gibt es bei den Schweizer Organisatoren eine Mindesteinzahlung von zehn Euro?

Nein, sondern in 10 Euro nicht direkt: Die Konten werden in CHF geführt, und die kleinste Online-Aufladung bei Swisslos und Loterie Romande liegt bei CHF 20. Zehn Euro entsprechen also etwa CHF 10, was unter der Mindestaufladung liegt und nicht direkt eingespielt werden kann.

Welche Zahlungswege stehen für das Aufladen eines Wettkontos in der Schweiz zur Verfügung?

Swisslos akzeptiert PostFinance Pay und Einzahlungsschein. Loterie Romande bietet Prepaid-Tickets in den Stückelungen CHF 20, 50, 100, 200. Bei beiden gilt: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen.

Wie lange dauert es, bis ein Gewinn auf dem Bankkonto eintrifft?

Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Darüber überweist Swisslos bei vorhandener Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, wobei die ersten beiden Auszahlungen pro Jahr kostenlos sind.

Wie wird ein Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ergibt sich aus dem Produkt von Einsatz und Quote: Bei Einsatz CHF 10 und Quote 2.50 gibt es CHF 25 zurück. Der Reingewinn ist die Auszahlung minus Einsatz, hier also CHF 15.

Ab welchem Betrag fällt auf einen Einzelgewinn die Verrechnungssteuer an?

Die Verrechnungssteuer greift oberhalb des Steuerfreibetrags. Bundesrechtlich liegt dieser seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, kantonal weicht er ab und ist je nach Kanton unterschiedlich. Darüber behält der Organisator 35 % ein.

Welche Nachteile entstehen bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, auch wenn die Einzahlung klein ist?

Solche Anbieter haben in der Schweiz keine Rechtskraft; die Spielerinnen und Spieler sind nicht an die Schweizer Sperrliste angeschlossen, haben im Streitfall keinen Schweizer Rechtsschutz und können auf der DNS-Sperrliste landen. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden im Kanton Thurgau als steuerbares Einkommen behandelt.

Erstellt von der Redaktion von „Tenniswettenguide”.

1 Euro Einzahlung Sportwetten 2026 – Mindestbeträge und Schweizer Regeln
1 Euro Einzahlung Sportwetten 2026 – Mindestbeträge und Schweizer Regeln

Wo eine 1-Euro-Einzahlung in der Schweiz geht und was sie kostet: Mindestbeträge, Auszahlungswege und die…